Von NOE 1 Redaktion - Sabrina Teilen Teilen Wer in Österreich Urlaub macht oder Unterkünfte vermietet, stößt schnell auf die sogenannte Kurtaxe. Diese Abgabe betrifft nahezu alle Gäste in Ferienregionen und ist ein wichtiger Bestandteil der touristischen Finanzierung. Contents hide 1 In welchen Fällen die Kurtaxe in Österreich zu zahlen ist 2 Die Kurtaxe in Österreich und ihre gesetzliche Grundlage 3 Wer die Abgabe einheben und weiterleiten muss 4 So wird die Kurtaxe berechnet 5 Wann die Kurtaxe fällig ist 6 Vorteile für Gäste durch die Kurtaxe in Österreich 7 Die Rolle der Gemeinden und Tourismusverbände 8 Unterschiede zwischen den Bundesländern 9 Welche Personengruppen ausgenommen sind 10 Was Vermieter und Gastgeber beachten müssen 11 Fazit: Kurtaxe in Österreich 12 FAQs: Kurtaxe in Österreich – Alles was Sie noch wissen müssen für Ihrem Urlaub 12.1 Wer muss in Österreich Kurtaxe bezahlen? 12.2 Was ist die Kurtaxe in Österreich? 12.3 Welche Orte haben Kurtaxe? 12.4 Wie hoch ist die Ortstaxe in Schladming? Der folgende Artikel erklärt ausführlich, worum es bei der Kurtaxe in Österreich geht, wer sie zahlen muss, wie sie berechnet wird und welche Besonderheiten es in den Bundesländern gibt. Die Informationen sind besonders hilfreich für Urlauber, Vermieter und Gastgeber, die ihre Pflichten und Rechte kennen möchten. In welchen Fällen die Kurtaxe in Österreich zu zahlen ist Die Kurtaxe in Österreich ist eine verpflichtende Abgabe, die von Gästen erhoben wird, sobald sie in einem Beherbergungsbetrieb nächtigen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder Campingplätze. Wer also auch nur eine einzige Nacht in einer touristischen Unterkunft verbringt, muss mit dieser Zusatzabgabe rechnen. Die Pflicht zur Zahlung gilt für nahezu alle Personen ab einem bestimmten Alter, das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich festgelegt ist. In vielen Fällen sind Kinder unter 15 oder 18 Jahren von der Abgabe befreit. Ebenso ausgenommen sind häufig Gäste, die aus beruflichen Gründen übernachten, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Auch Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde sind in der Regel nicht betroffen. Die Kurtaxe in Österreich und ihre gesetzliche Grundlage Die Kurtaxe in Österreich basiert auf landesrechtlichen Regelungen und wird von den jeweiligen Gemeinden erhoben. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes oder spezifische Landesgesetze wie das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG). Die Gemeinden haben das Recht, eigene Verordnungen zur Erhebung der Abgabe zu erlassen und darin die Details wie Betrag, Fälligkeit und Meldeverfahren zu regeln. Das bedeutet auch, dass die Höhe der Abgabe regional variiert. Während in manchen Gemeinden weniger als ein Euro pro Nacht fällig ist, können es in stark touristischen Regionen wie Tirol oder Salzburg auch bis zu drei Euro sein. Der Betrag wird meist pro Person und Übernachtung eingehoben und kommt der Gemeinde oder dem Tourismusverband zugute. Wer die Abgabe einheben und weiterleiten muss Die Verantwortung für das Einheben der Kurtaxe liegt bei den Beherbergungsbetrieben. Ob Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz, Alle Gastgeber sind verpflichtet, die Abgabe bei ihren Gästen einzuheben und regelmäßig an die Gemeinde oder den Tourismusverband abzuführen. Diese Pflicht betrifft auch private Vermieter, die ihre Unterkunft beispielsweise über Plattformen wie Airbnb anbieten. Die Abgabe ist nicht Bestandteil des Umsatzes im steuerlichen Sinne, muss aber dennoch korrekt erfasst und in der Abgabenerklärung angegeben werden. Wer die Kurtaxe nicht ordnungsgemäß einhebt oder abführt, riskiert empfindliche Geldstrafen. Es empfiehlt sich daher, alle Nächtigungen sorgfältig zu dokumentieren und die Abrechnung regelmäßig durchzuführen. So wird die Kurtaxe berechnet Die Berechnung der Kurtaxe erfolgt üblicherweise nach der Anzahl der Nächtigungen. Dabei wird für jede Person, die in der Unterkunft nächtigt, ein bestimmter Betrag pro Nacht berechnet. Dieser Betrag kann je nach Saison und Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Die Höhe der Kurtaxe ist in den Verordnungen der jeweiligen Gemeinden genau festgelegt. Ein Beispiel: Eine Gemeinde legt die Kurtaxe mit 2 Euro pro Nacht fest. Bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (unter 15 Jahren, also befreit) ergibt sich für fünf Nächte ein Betrag von insgesamt 20 Euro. Diese Summe wird entweder separat in Rechnung gestellt oder ist bereits im Reisepreis inbegriffen. Wann die Kurtaxe fällig ist Die Kurtaxe ist in der Regel bei der Abreise zu zahlen. In vielen Unterkünften erfolgt die Zahlung direkt beim Check-out an der Rezeption. Die Gastgeber wiederum haben bestimmte Fristen, in denen sie die gesammelten Beträge an die zuständige Stelle abführen müssen. Diese Fristen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich festgelegt sein. Neben der Zahlungspflicht besteht auch eine Meldepflicht. Alle Gäste, die in einer Unterkunft nächtigen, müssen gemeldet werden. Diese Meldung ist notwendig für die korrekte Berechnung der Kurtaxe und erfolgt entweder schriftlich oder elektronisch über ein Meldesystem, das von den Gemeinden oder Tourismusverbänden zur Verfügung gestellt wird. Vorteile für Gäste durch die Kurtaxe in Österreich Viele Urlauber wissen nicht, dass sie durch die Zahlung der Kurtaxe auch Vorteile erhalten. In zahlreichen Regionen Österreichs erhalten Gäste bei Entrichtung der Kurtaxe eine sogenannte Gästekarte oder Kurkarte. Diese ermöglicht Ermäßigungen oder sogar kostenlosen Eintritt in Schwimmbäder, Museen oder bei Bergbahnen. In manchen Regionen ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sogar ganz inbegriffen. Diese Angebote machen die Kurtaxe für Gäste oft lohnenswert. Was auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung wirkt, kann sich im Urlaub schnell auszahlen. Es lohnt sich daher, sich bei der Unterkunft oder beim Tourismusverband über die enthaltenen Leistungen zu informieren. Die Rolle der Gemeinden und Tourismusverbände Die eingenommenen Gelder aus der Kurtaxe fließen direkt in die Gemeinde oder an den Tourismusverband. Sie werden zur Finanzierung touristischer Infrastruktur verwendet, etwa für den Ausbau von Wanderwegen, die Pflege von Skipisten oder die Durchführung von Veranstaltungen. Auch Marketingmaßnahmen für die jeweilige Region werden oft aus der Kurtaxe finanziert. Somit kommt die Abgabe letztlich wieder den Gästen zugute, denn sie sorgt für ein attraktives Angebot und eine funktionierende touristische Infrastruktur. Die Gemeinde kann zudem über die Kurtaxe auch ihre Position im Wettbewerb mit anderen Urlaubsdestinationen stärken. Unterschiede zwischen den Bundesländern Obwohl es sich um eine landesweit bekannte Abgabe handelt, ist die Kurtaxe in Österreich nicht einheitlich geregelt. In Tirol etwa spricht man meist von Ortstaxe, in Wien von der Tourismusförderungsabgabe, in anderen Regionen wie Kärnten oder dem Salzburger Land gelten wieder andere Bezeichnungen und Bedingungen. Auch die Höhe der Abgabe sowie die Befreiungsregeln können sich deutlich unterscheiden. Während Wien zum Beispiel eine prozentuelle Abgabe vom Bruttoentgelt verrechnet, wird in ländlichen Regionen meist ein fixer Betrag pro Nacht verlangt. Wer als Gast durch mehrere Regionen reist oder als Vermieter in mehreren Bundesländern tätig ist, sollte sich also gut informieren. Welche Personengruppen ausgenommen sind Wie bereits erwähnt, sind Kinder unter einem bestimmten Alter häufig von der Abgabe befreit. Auch Personen, die ununterbrochen länger als ein Monat in einer Unterkunft wohnen, können von der Kurtaxe befreit sein, ebenso wie Personen in Berufsausbildung oder Geschäftsreisende mit entsprechendem Nachweis. Wer seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt oder in der jeweiligen Gemeinde hat, unterliegt meist ebenfalls nicht der Abgabepflicht. In einigen Städten gibt es zusätzlich eine Zweitwohnsitzabgabe für Wohnungsinhaber, die nicht dauerhaft vor Ort leben, aber keine Kurtaxe zahlen müssen. Für diese Gruppen gelten eigene Regelungen, die bei der jeweiligen Kommune zu erfragen sind. Was Vermieter und Gastgeber beachten müssen Wer in Österreich ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder ein Zimmer vermietet, ist zur Anmeldung bei der Gemeinde verpflichtet. Diese Registrierung ist notwendig, um als legaler Beherbergungsbetrieb zu gelten. Auch die elektronische Meldung aller Gäste sowie die korrekte Abfuhr der Kurtaxe sind verpflichtend. Neben der Meldepflicht besteht auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung aller Daten. Nähere Informationen zu den Rechten und Pflichten, zur Abgabenerklärung oder zu Datenschutzrichtlinien erhalten Gastgeber beim Magistrat oder bei der zuständigen Gemeinde. Die Unterstützung durch den Tourismusverband kann ebenfalls hilfreich sein, insbesondere bei Fragen zur korrekten Abwicklung. Fazit: Kurtaxe in Österreich Die Kurtaxe in Österreich ist weit mehr als nur eine touristische Nebenkostenposition. Sie ist gesetzlich geregelt, finanziert wichtige Maßnahmen im Tourismus und bringt Gästen zugleich zahlreiche Vorteile wie Kurkarten oder vergünstigte Eintritte. Wer eine Unterkunft betreibt oder Urlaub plant, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen informieren. Die Höhe der Abgabe, die Definition der betroffenen Personengruppe sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit sind regional unterschiedlich geregelt. Gastgeber müssen die Kurtaxe korrekt einheben, abrechnen und rechtzeitig abführen. Gäste wiederum profitieren oft direkt durch Ermäßigungen und zusätzliche Angebote. FAQs: Kurtaxe in Österreich – Alles was Sie noch wissen müssen für Ihrem Urlaub Wer muss in Österreich Kurtaxe bezahlen? Alle Personen, die in einem Beherbergungsbetrieb wie Hotel, Pension, Ferienwohnung oder Campingplatz nächtigen Gäste ab einem bestimmten Alter (meist ab 15 oder 18 Jahren, je nach Gemeinde) Urlauber, die sich länger als 48 Stunden in einer Unterkunft aufhalten Geschäftsreisende, sofern sie nicht ausdrücklich befreit sind Personen ohne Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde Was ist die Kurtaxe in Österreich? Die Kurtaxe in Österreich ist eine kommunale Abgabe, die pro Person und pro Nacht an die jeweilige Gemeinde oder den Tourismusverband gezahlt wird. Sie wird von Urlaubern erhoben, die in einem Beherbergungsbetrieb nächtigen. Die Einnahmen aus der Kurtaxe werden für touristische Infrastruktur, Veranstaltungen und Dienstleistungen verwendet. In vielen Regionen erhalten Gäste im Gegenzug eine Gästekarte mit verschiedenen Vorteilen. Die Höhe der Kurtaxe ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt. Welche Orte haben Kurtaxe? Bundesland Orte mit Kurtaxe Tirol Innsbruck, Kitzbühel, Seefeld, Ischgl, Mayrhofen Salzburg Salzburg Stadt, Zell am See, Saalbach, Bad Gastein Kärnten Villach, Velden, Millstatt, Bad Kleinkirchheim Steiermark Schladming, Ramsau, Bad Aussee, Altaussee Oberösterreich Hallstatt, Bad Ischl, Gmunden, Linz Niederösterreich Krems, Melk, Semmering, Baden bei Wien Vorarlberg Bregenz, Lech, Schruns, Bludenz Burgenland Rust, Neusiedl am See, Eisenstadt Wien Gesamtes Stadtgebiet (Tourismusförderungsabgabe) Wie hoch ist die Ortstaxe in Schladming? Die Ortstaxe in Schladming beträgt aktuell 2,50 Euro pro Person und Nacht. Kinder unter 15 Jahren sind von der Abgabe befreit. Der Betrag wird zusätzlich zum Übernachtungspreis verrechnet und kommt dem Tourismusverband Schladming-Dachstein zugute. Die Höhe kann sich saisonal oder gesetzlich ändern, wird aber transparent in der Unterkunftsrechnung ausgewiesen. Facebook Comments Box Share
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