Von NOE 1 Redaktion - Julia Teilen Teilen In Österreich gilt für die Benutzung von Straßen und Autobahnen eine Maut, die auch als Pickerl bezeichnet wird. Sie dient zur Finanzierung, zum Ausbau und zur Instandhaltung der Infrastruktur. Dabei wird zwischen der Maut und der Vignette unterschieden. Die Vignette ist eine Form der Maut, die für die Nutzung von Straßen und Autobahnen zu zahlen ist. Die Maut gilt hingegen für bestimmte Streckenabschnitte. Contents hide 1 Erläuterungen zu Vignette, GO-Box und Maut in Österreich 2 Fahrzeuge, für die Vignettenpflicht gilt 3 GO-Maut für Lkw 4 Streckenmaut für bestimmte Streckenabschnitte 5 Ohne Vignette unterwegs – was passiert? Erläuterungen zu Vignette, GO-Box und Maut in Österreich Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich besteht Mautpflicht. Die Maut wird als Vignette, GO-Maut oder Streckenmaut bezahlt. Sie sichert den Ausbau und Betrieb des österreichischen Straßennetzes. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Vignette, GO-Maut und Streckenmaut werden zu nahezu 100 Prozent für den Bau, den Betrieb und die Sicherheit des Straßennetzes in Österreich genutzt. Fahrzeuge, für die Vignettenpflicht gilt Die Vignette gilt für die Benutzung von Schnellstraßen und Autobahnen und muss für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen erworben werden. Sie gilt für: Motorräder Pkw leichte Wohnmobile Für einige Strecken gilt eine Ausnahmeregelung von der Vignettenpflicht. Die folgenden Strecken können ohne Vignette befahren werden: A1 Westautobahn vom Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord A13 Inntalautobahn vom Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd A14 vom Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems A26 Linzer Westring, noch im Bau befindlich Kraftfahrer müssen die Vignette bereits vor der Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Strecke erwerben. Die Vignette kann traditionell an einer der mehr als 6.000 Vertriebsstellen, aber auch online als digitale Vignette gekauft werden. Zu den stationären Vertriebsstellen der Klebevignette zählen Tankstellen, Raststätten oder Kioske. Die Kosten für die Vignette unterscheiden sich, abhängig vom Fahrzeug und von der Gültigkeitsdauer. Die Tabelle informiert über die Kosten für die Vignette, je nach Fahrzeug und Gültigkeit: Gültigkeit Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht Motorrad 1-Tages-Vignette 9,30 Euro 3,70 Euro 10-Tages-Vignette 12,40 Euro 4,90 Euro 2-Monats-Vignette 31,10 Euro 12,40 Euro Jahresvignette 103,80 Euro 41,50 Euro GO-Maut für Lkw Für alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen gilt die GO-Maut. Sie gilt also für Lkw, Busse und schwere Wohnmobile und wird über die GO-Box abgerechnet. Die GO-Box ist an den zahlreichen GO-Vertriebsstellen erhältlich. Wer keine GO-Box kaufen möchte, kann alternativ dazu ein Fahrzeuggerät von einem anderen Anbieter wie Toll Collect verwenden, das zugelassen ist. Die GO-Maut kann vor der Benutzung der Schnellstraßen und Autobahnen als Pre-Pay oder nach der Benutzung als Post-Pay bezahlt werden. Die Bezahlung kann direkt an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierung-Aktiengesellschaft (ASFINAG) oder über GO Direkt erfolgen. Die GO-Maut wird pro Kilometer bezahlt. Dabei gelten unterschiedliche Tarife, die von mehreren Faktoren abhängen: Fahrzeugklasse in drei Kategorien, abhängig von der Zahl der Achsen Luftverschmutzung nach den CO₂-Emissionsklassen 1 bis 5 Emissionsausstoß Lärmbelastung Die Beispiele zeigen, welche Kosten pro Kilometer gelten können: Für einen Lkw mit zwei Achsen und der CO₂-Emissionsklasse 5, der emissionsfrei ist, kostet die GO-Maut pro Kilometer 0,0577 Euro. Für einen Lkw mit mindestens vier Achsen der CO₂-Emissionsklasse 5, ebenfalls emissionsfrei, beträgt die GO-Maut pro Kilometer 0,1179 Euro. Teurer wird die GO-Maut bei einem höheren Emissionsausstoß. Für einen Lkw mit zwei Achsen, in der CO₂-Emissionsklasse 1, nach Euro 0 – III, gilt eine GO-Maut pro Kilometer von 0,2996 Euro. Die GO-Maut pro Kilometer für einen Lkw mit mindestens vier Achsen, CO₂-Emissionsklasse 1 und Euro 0 – III beträgt 0,6127 Euro. Streckenmaut für bestimmte Streckenabschnitte Eine Streckenmaut wird in Österreich für bestimmte Streckenabschnitte wie Tunnel erhoben, für die hohe Errichtungskosten angefallen sind. Die Streckenmaut muss für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen bezahlt werden. Die übliche Vignettenpflicht entfällt an den Strecken, für die eine Streckenmaut gilt. Die Gebühren für die Streckenmaut unterscheiden sich, abhängig von der jeweiligen Strecke. Die folgenden Streckenabschnitte sind streckenmautpflichtig: A9 Pyhrn Autobahn Gleinalm und Bosrucktunnel A10 Tauern Autobahn Tauern und Katschbergtunnel A11 Karawanken Autobahn A13 Brenner Autobahn S16 Arlberg Schnellstraße Die Streckenmaut kann an den entsprechenden Stellen direkt an einer Abfertigungsstelle bezahlt werden. Sie kann einmalig für Hin- und Rückfahrt oder für die Dauer von einem Jahr mit beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Jahres entrichtet werden. Alternativ dazu kann sie im ASFINAG Mautshop als digitale Streckenmaut erworben und dann aktiviert werden. Die digitale Streckenmaut erspart das Bezahlen an einer Abfertigungsstelle und ermöglicht eine schnelle Durchfahrt über eine grüne Spur. Ohne Vignette unterwegs – was passiert? Die Polizei und die Mautaufsicht kontrollieren, ob Kraftfahrer die Maut bezahlt haben. Die Kontrolle erfolgt auch über Kamerasysteme. Wer ohne Vignette in Österreich unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld ist abhängig von der Art des Fahrzeugs und vom Verstoß: fehlt die Vignette oder ist sie abgelaufen, ungültig oder nicht ordnungsgemäß befestigt, kostet das für Pkw 120 Euro und für Motorrad 65 Euro Manipulationen an der Vignette werden für Pkw mit 240 Euro und für Motorrad mit 130 Euro geahndet wird der ausstehende Betrag nicht bezahlt, droht eine Vertragsstrafe von 300 bis 3.000 Euro. Facebook Comments Box Share
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